Villa Los Lagos 20 in San Bartolome de Tirajana
- Parkplatz
- Klimaanlage
- Geschirrspüler
- Schwimmbad
- Terrasse
- Haustiere
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Los Lagos 20", 3-Zimmer-Haus 95 m2 auf 2 Stockwerken. Komfortabel und modern eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Esstisch, Digital-TV und Klimaanlage. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 2 Betten und Bad/WC. Küche (Backofen, Geschirrspüler, 3 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Obergeschoss: 1 Zimmer mit 1 franz. Bett und Bad/WC. Balkon, Terrasse. Terrassenmöbel, Balkonmöbel, Liegestühle. Zur Verfügung: Waschmaschine, Safe, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz (1 Auto). Bitte beachten: Nichtraucher-Haus. 1 Haustier/Hund erlaubt. 2022-T7814
Moderne, komfortable Villa "Los Lagos 20". Am Ortsrand Salobre Resort, sonnige Lage. Zur Mitbenutzung: Schwimmbad nierenförmig (saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.). Zur Alleinbenutzung: Grundstück (eingezäunt), Aufstellpool (2 x 2 m, 65 - 65 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.). Aussendusche. Im Hause: Klimaanlage. Parkplatz auf dem Grundstück, öffentliche Parkplätze auf der Strasse. Einkaufsgeschäft 1 km, Lebensmittelgeschäft 2 km, Restaurant 2 km. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Flugplatz 42 km vom Haus. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 15:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 350€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.