Villa Jana in Pego
- Parkplatz
- Klimaanlage
- Grill
- Geschirrspüler
- Garten
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Villa Jana", 4-Zimmer-Haus 130 m2. Schön und gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Sat-TV, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Veranda, zum Schwimmbad. 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm). 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (140 cm, Länge 190 cm), Bad/Bidet/WC, Klimaanlage und Warmluftheizung. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (140 cm, Länge 190 cm). Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Ausgang zur Terrasse. Dusche/WC. Grosse Terrasse. Terrassenmöbel, Gartengrill, Liegestühle (4). Sehr schöne Panoramasicht auf das Meer, das Tal und die Landschaft. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz. Bitte beachten: TV nur ES, DE. AT-437658-A
Grosses, schönes, gemütliches Haus "Villa Jana". Im Ortsteil Monte Pego, ruhige, erhöhte Lage am Hang, 8 km vom Meer. Zur Alleinbenutzung: Obstgarten, Schwimmbad eckig (8 x 4 m, 110 - 180 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.) mit Innentreppe. Aussendusche, Gartenmöbel, Grillhaus, Parkplatz (überdacht) auf dem Grundstück. Einkaufsgeschäft 6 km, Supermarkt 6 km, Einkaufszentrum 12 km, Restaurant 1 km, Bar 1 km, Sandstrand 8 km. Golfplatz (18 Loch) 12 km, Tennis 1 km. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 14:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.