Villa Grand Lusianna in Pego
- Parkplatz
- Klimaanlage
- Grill
- Geschirrspüler
- Garten
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
5-Zimmer-Haus 160 m2. Komfortabel und schön eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit offenem Kamin, Digital-TV, DVD und Klimaanlage. Ausgang zur Terrasse, zum Schwimmbad. 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm), Klimaanlage. 1 Doppelzimmer mit Dusche/Bidet/WC und Klimaanlage. Verbundenes Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm), Klimaanlage. 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm). Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, Mikrowelle, Tiefkühler) mit Durchreiche. Dusche/WC. Grosse Terrasse 90 m2 teilweise überdacht, 3 Terrassen. Terrassenmöbel, Gartengrill, Liegestühle. Herrliche Panoramasicht auf das Meer, die Berge, das Tal und die Landschaft. Zur Verfügung: Waschmaschine, Wäschetrockner, Kinderhochstuhl, Babybett. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz beim Haus. AT-433226-A
Sehr schönes, komfortables Haus "Grand Lusianna". Im Ortsteil Monte Pego, ruhige, sonnige, erhöhte Lage, 8 km vom Meer. Zur Alleinbenutzung: Grundstück 2'000 m2, Garten Pflanzen und Blumen, Schwimmbad nierenförmig (5 x 10 m, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.) mit Innentreppe. Im Hause: Sonnenterrasse. Einkaufsgeschäft 6 km, Lebensmittelgeschäft 6 km, Supermarkt 6 km, Einkaufszentrum 12 km, Restaurant 500 m, Bar 500 m, Sandstrand 8 km. Golfplatz (18 Loch) 12 km, Tennis 3 km. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 14:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 400€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.