"Skyhill", 4-Zimmer-Reihenhaus 110 m2. Geräumig und hell, komfortabel und modern eingerichtet: 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 200 cm), Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 1 Doppelbett (150 cm, Länge 200 cm), Dusche/WC, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. Dusche/WC. Obergeschoss: Wohn-/Esszimmer mit Digital-TV, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 1 Bett (150 cm, Länge 200 cm). Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, elektrische Kaffeemaschine, Kochinsel). Dusche/WC. 3 Terrassen. Terrassenmöbel, Elektrogrill, Liegestühle. Sehr schöne Sicht auf das Meer und die Ortschaft. Zur Verfügung: Waschmaschine, Wäschetrockner, Safe, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Bitte beachten: Feuerlöscher. VUT/MA/76381
Modernes, schönes, komfortables Reihenhaus "Skyhill", auf 3 Stockwerken. Im Ort Nerja, ruhige Lage in einem Wohnquartier, 1.5 km vom Meer, 1.5 km vom Strand. Zur Mitbenutzung: Schwimmbad eckig (10 x 5 m, 100 - 175 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.). Aussendusche. Zur Alleinbenutzung: Sprudelbad, Laube, Terrasse, Gartenmöbel, Grill. Im Hause: Solarium. Supermarkt 200 m, Einkaufszentrum 23 km, Restaurant, Biergarten, Bushaltestelle 200 m, Bahnstation 52 km, Sandstrand "Burriana", Tauchzentrum 900 m. Sporthafen 17 km, Jacht-Hafen 17 km, Golfplatz (18 Loch) 20 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Frigiliana, La Herradura, Malaga, Competa, Maro, Cuevas de Maro. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Sierra Nevada. Wandergebiete: Sierra Almijara, Sierra Tejeda. Bitte beachten: kein Fahrstuhl vorhanden. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Be- und Entladen am Ferienhaus möglich.
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.