"Sa Boadella Mimosa", 3-Zimmer-Wohnung 56 m2. Geräumig und hell, gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Diwanbett (135 cm, Länge 190 cm), Esstisch, Digital-TV und Klimaanlage. Ausgang zur Terrasse. 1 Doppelzimmer mit 1 franz. Bett (135 cm, Länge 190 cm). Ausgang zur Terrasse. 1 Doppelzimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm). Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Bad/Bidet/WC. Fussbodenheizung. Terrassenmöbel. Sicht auf den Wald. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz Nr. 15 (überdacht, eingezäunt, 1 Auto). Geeignet für Familien. HUTG-004210
Jardines Sa Boadella 2 km von Lloret de Mar: Appartementhaus " Sa Boadella Mimosa", auf 3 Stockwerken, Baujahr 2005, umgeben von Bäumen. Sonnige Lage am Hang, vom Meer, 200 m vom Strand, Strasse zu überqueren, Richtung Südosten. Zur Mitbenutzung: Grundstück (eingezäunt), Rasen, wunderschöner Garten zum Entspannen, Schwimmbad (18 x 6 m, 120 - 200 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jun. - 30.Sep.). Kinderbecken, Aussendusche, Kinderspielplatz (Schaukel). Im Hause: Fahrstuhl. Gemeinschaftsgarage Nr. 15. Maße: Höhe 240 cm Breite 580 cm. Einkaufsgeschäft 700 m, Lebensmittelgeschäft 300 m, Restaurant 400 m, Bushaltestelle 300 m, Bahnstation "Blanes" 6 km, Sandstrand 200 m, Badebucht. Golfplatz 2 km, Tennis 1 km, Reitstall 2 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Waterworld Lloret 3 km, Tossa de mar 14 km, Girona 39 km, Barcelona 73 km, Marinland 8 km. Der Besitzer akzeptiert keine Gruppen. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Weitere Unterkünfte sind buchbar. Ferienwohnung Ref. es9469.270.1 befindet sich auf dem gleichen Grundstück. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.