"Lloret Garden", 4-Zimmer-Wohnung 81 m2 im 1. Stock, Ostlage. Geräumig, komfortabel und gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Esstisch, Digital-TV und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. 1 Doppelzimmer mit 1 franz. Bett (150 cm, Länge 190 cm), Bad/Bidet/WC. 1 Zimmer mit 2 x 2 Etagenbetten (90 cm, Länge 190 cm). 1 Zimmer mit 2 x 2 Etagenbetten (90 cm, Länge 190 cm). Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Dusche/WC. Terrasse. Terrassenmöbel. Sehr schöne Sicht auf den Garten. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz Nr. 17, Höhe 310 cm, Breite 470 cm. Geeignet für Familien. HUTG013034
Jardins Sa Boadella, 3 km von Lloret de Mar: Appartementhaus "Lloret Garden", auf 3 Stockwerken, Baujahr 2005, umgeben von Bäumen. Sonnige Lage, 200 m vom Meer, vom Strand, Strasse zu überqueren, Richtung Osten. Zur Mitbenutzung: Park (eingezäunt), terrassierter Garten Rasen, 2 Schwimmbäder eckig (18 x 6 m, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jun. - 30.Sep.). Kinderbecken, Aussendusche, Basketball, Kinderspielplatz (Schaukel). Im Hause: Fahrstuhl, Klimaanlage. Parkplatz Nr. 17 (überdacht). Maße: Höhe 310 cm Breite 470 cm. Einkaufsgeschäft 700 m, Lebensmittelgeschäft 300 m, Restaurant 400 m, Bushaltestelle 300 m, Bahnstation "Blanes" 6 km, Sandstrand 200 m, Badebucht. Golfplatz 2 km, Tennis 1 km, Reitstall 2 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Jardin Santa Clothilde 100 m, Water world 3 km, Marineland 8 km, Barcelona 68 km. Der Besitzer akzeptiert keine Gruppen. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Ferienwohnung Ref. es9469.270.1 befindet sich auf dem gleichen Grundstück. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.