Landhaus Mari House With Jacuzzi and BBQ in Moya
- Parkplatz
- Grill
- WLAN
- Garten
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
- Handtücher
- Bettwäsche
freeCancelation
Gemütliches Landhaus in Moya, der nördlichen Gemeinde von Gran Canaria, einer großartigen Gegend auf dem Land, umgeben von Natur und Ruhe.
Dieses ländliche Haus hat eine harmonische Kombination aus Natur, Tradition und Komfort.
Das Haus hat 1 geräumiges Schlafzimmer und eine Kapazität von Unterkunft für bis zu 4 Personen, die voll ausgestattet und in der Lage, alle Arten von Bedürfnissen zu decken.
Von seiner geräumigen Terrasse mit 20 m² können Sie bequem nicht nur die Umgebung genießen, in der sich die Unterkunft befindet, sondern auch einen entspannenden und modernen Jacuzzi.
Ideal, um ein paar Tage mit der Familie zu verbringen.
Moya hat ein kulturelles und natürliches Erbe, das zu besuchen empfohlen wird. Die archäologischen Stätten der Doramas-Höhle und der Montañeta-Höhle sind die herausragendsten archäologischen Stätten.
Bei einem Spaziergang durch Moya kann man aber auch die emblematischen Gebäude der Stadt nicht übersehen. Dazu gehören das Casa Museo Tomás Morales, die Linden von Moya, die Heredad de Aguas oder die Ermita de San Bartolomé de Fontanales.
Zimmerverteilung
Schlafzimmer 1
- 1 Doppelbett
Karten und Entfernungen
- Barranco De Azuaje:3539747m
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 15:00:00
Auschecken: 11:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können Ihre Reservierung 7 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts kostenlos stornieren; Wenn Sie Ihre Reservierung in weniger als 7 Dollar stornieren, werden 100% des Gesamtbetrags der Reservierung in Rechnung gestellt.
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.