"Royal Palm", 5-Zimmer-Reihenhaus 180 m2 auf 3 Stockwerken, Südlage. Geräumig und hell, komfortabel und luxuriös eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit sep. WC, Digital-TV, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse, zum Schwimmbad. Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Ausgang zur Terrasse. Sep. WC. Unteres Geschoss: Salon mit 2 Diwanbetten, Klimaanlage und Warmluftheizung. Dusche/WC. Obergeschoss: 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 200 cm), Dusche/WC, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse, zum Schwimmbad. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 200 cm), Klimaanlage und Warmluftheizung. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 200 cm), Klimaanlage und Warmluftheizung. Dusche/WC. 2 grosse Terrassen. Terrassenmöbel, Gartengrill, Liegestühle. Sehr schöne Sicht auf das Meer. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 3 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). VUT/MA46718
Nerja: Grosses, modernes, schönes Haus "Royal Palm", auf 3 Stockwerken. Im Ort, 1.6 km vom Zentrum von Nerja, sonnige Lage im Villenviertel, 500 m vom Meer, vom Strand, Richtung Süden. Zur Mitbenutzung: Schwimmbad eckig (5 x 10 m, 97 - 162 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.). Zur Alleinbenutzung: Schwimmbad beheizt (2 x 3 m, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.). Im Hause: Waschmaschine. Parkplatz, Einzelgarage. Einkaufsgeschäft, Lebensmittelgeschäft 300 m, Supermarkt, Einkaufszentrum 20 km, Restaurant 300 m, Bar, Bäckerei, Café, Internet-Café 300 m, Fahrradverleih 500 m, Biergarten, Sandstrand "Burriana" 500 m. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Be- und Entladen am Ferienhaus möglich.
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.