Halfvrijstaand huis Residencial Bellavista in Jalon
- Parkplatz
- Klimaanlage
- Geschirrspüler
- Garten
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
4-Zimmer-Einliegerwohnung 122 m2 auf 2 Stockwerken. Komfortabel und gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer 25 m2 mit Esstisch, Sat-TV, Digital-TV, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm), Klimaanlage und Warmluftheizung. Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Bad/Bidet/WC. Unteres Geschoss: 2 Zimmer, jedes Zimmer mit 1 franz. Bett (135 cm, Länge 190 cm), Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. Dusche/WC. Terrassenmöbel. Herrliche Sicht auf die Berge, das Tal und die Ortschaft. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz Nr. 30 (1 Auto) beim Haus. R000000001
Urb. La Almazara: Gemütliches Doppelhaus "Residencial Bellavista". 2 km vom Zentrum von Jalón/Xaló, 9 km vom Zentrum von Benissa, alleinstehende, ruhige, sonnige Lage am Hang, 16 km vom Meer, 16 km vom Strand. Zur Mitbenutzung: Garten mit Rasen, Schwimmbad eckig (saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.) mit Innentreppe. Aussendusche, Parkplatz beim Haus. Supermarkt 1 km, Restaurant 2 km, Bar 2 km, Sandstrand "de Calpe" 16 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Aqualandia, Terra Mítica, Mundomar, Terra Natura, Benidorm Palace (Benidorm), Fonts de l'Algar (Callosa d'en Sarriá).
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
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Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 16:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.