Halfvrijstaand huis Navigolf in Mijas Costa
- Parkplatz
- Klimaanlage
- Grill
- Geschirrspüler
- Garten
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
4-Zimmer-Reihenhaus 115 m2 auf 2 Stockwerken. Komfortabel und modern eingerichtet: Wohn-/Esszimmer. Ausgang zur Terrasse. Salon mit TV. Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Mikrowelle, Tiefkühler). Ausgang zur Terrasse. Sep. WC. Klimaanlage, Warmluftheizung. Obergeschoss: Eingang. 2 Zimmer, jedes Zimmer mit 1 Ausziehbett (2 Pers. 2 x 80 cm, Länge 200 cm). 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 200 cm), Bad/Bidet/WC (privat). Dusche/WC. Klimaanlage, Warmluftheizung. Terrasse. Terrassenmöbel, Gartengrill, Liegestühle (2). Sicht auf die Landschaft. Zur Verfügung: Waschmaschine, Kinderhochstuhl, Babybett. Internet (Wireless LAN, gratis). VUT/MA/05233
La cala de Mijas: Modernes Reihenhaus "Navigolf", Baujahr 2005. Am Ortsrand, 1 km vom Zentrum von La cala de Mijas, 1.5 km vom Meer, 1.5 km vom Strand, am Golfplatz. Zur Mitbenutzung: Garten mit Rasen, Schwimmbad (saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.). Dusche/WC im Poolbereich, Kinderbecken, Kinderspielplatz, Parkplatz beim Haus. Einkaufsgeschäft 1 km, Supermarkt 1 km, Restaurant 800 m, Café 1 km, Sandstrand 1.5 km. Golfplatz (9 Loch) 200 m. Bitte beachten: geeignet für Familien. Objekt geeignet für 4 Erwachsene + 4 Kinder Jugendgruppen nur auf Anfrage. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 16:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.