Halfvrijstaand huis Arcos Gardens Golf in Arcos de la frontera
- Parkplatz
- Klimaanlage
- Geschirrspüler
- Garten
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Arcos Gardens Golf", 3-Zimmer-Reihenhaus 150 m2 auf 2 Stockwerken. Zweckmässig und komfortabel eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Digital-TV, Flachbildschirm, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zum Garten, zur Terrasse. Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine) mit Bar. Obergeschoss: 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 200 cm), Bad/Bidet/WC. Ausgang zum Balkon. 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm). Dusche/Bidet/WC. Terrasse. Terrassenmöbel. Schöne Sicht auf den Golfplatz. Zur Verfügung: Waschmaschine, Wäschetrockner, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz beim Haus. Bitte beachten: Nichtraucher-Unterkunft. VUT/CA/17601
Komfortable Ferienanlage "Arcos Gardens Golf". Ruhige, sonnige Lage, am Golfplatz. Zur Mitbenutzung: Garten mit Rasen, Schwimmbad (18 x 9 m, 120 - 180 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Apr. - 31.Okt.). Kinderbecken, Tennis (extra), Parkplatz. Golfplatz (18 Loch) 20 m. Wandergebiete: Sierra de Grazalema 18 km. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Flugplatz 40 km vom Haus. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 16:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.