Ferienwohnung Lubina III in Fuengirola
- Geschirrspüler
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Apartamentos Lubina III", 2-Zimmer-Wohnung 45 m2 im 6. Stock. Objekt geeignet für 2 Erwachsene + 2 Kinder. Hell, zweckmässig und gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer 55 m2 mit 1 Diwanbett, Digital-TV, Flachbildschirm und Ventilator. Ausgang zum Balkon. 1 Doppelzimmer mit 1 franz. Bett (135 cm, Länge 190 cm). Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine, Kombinationsmikrowelle). Dusche/WC. E-Heizung. Balkon 5 m2. Balkonmöbel. Schöne Sicht auf das Meer. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Geeignet für Familien. VUT/MA/12385
Schönes, komfortables Appartementhaus "Apartamentos Lubina", renoviert im Jahre 2015. En la zona de los Boliches, zentrale, belebte, sonnige Lage, 20 m vom Meer, vom Strand, Strasse zu überqueren. Im Hause: Fahrstuhl. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Castillo Sohail 3 km, Bio Park 2 km, Aquamijas 2 km, Aeropuerto de Malaga 24 km, Marbella 35 km, Estacion autobus 200 m. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: in Torremolinos statt. Eisenbahnlinie 700 m vom Haus. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
- Pizzeria Primavera:4092006m
- Heladería Verdú:4092007m
- Heladería Brindisi:4091988m
- La Peseta:4091951m
- Manila:4091947m
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Partys erlaubt
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 16:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.