Ferienwohnung Loft Villalonga in Valencia
- Klimaanlage
- Geschirrspüler
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Loft Villalonga", 5-Zimmer-Wohnung 180 m2, im Erdgeschoss. Zweckmässig und komfortabel eingerichtet: grosses Wohn-/Esszimmer mit Esstisch, Digital-TV und Flachbildschirm. Ausgang zur Terrasse, zum Schwimmbad. 3 Zimmer, jedes Zimmer mit 1 franz. Bett (150 cm, Länge 200 cm). 1 Zimmer mit 1 Bett (90 cm, Länge 200 cm). Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Bad/WC, 2 Duschen/WC. Klimaanlage, Warmluftheizung. Grosse Terrasse. Terrassenmöbel. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Bitte beachten: geeignet für Familien. Nichtraucher-Unterkunft. VT-44324-V
Komfortables Appartementhaus. Im Ortsteil Benimaclet, exzellente Lage: Absolut zentral und dennoch ruhig, 5 km vom Meer. Zur Alleinbenutzung: Schwimmbad eckig (3 x 2 m, 100 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jun. - 30.Sep. Öffnungszeiten Schwimmbad: 09:00-21:00). Öffentliche Parkplätze auf der Strasse. Supermarkt, Restaurant, Bar, Café 150 m, U-Bahnstation "Benimaclet" 700 m. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
- Goatxa:4390467m
- Kaf Café:4390473m
- Peluqueria Christina Cuesta Estilistas:4390497m
- Milar Muñoz:4390436m
- Monkey Park:4390395m
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 16:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.