Ferienwohnung Cala Blanca II 1 Linea in Oropesa del Mar
- Parkplatz
- Klimaanlage
- Geschirrspüler
- Garten
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Cala Blanca II - Primera linea", 3-Zimmer-Wohnung 55 m2 im 5. Stock. Zweckmässig und komfortabel eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Esstisch, Digital-TV, Flachbildschirm, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (135 cm, Länge 190 cm), Bad/WC. 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm). Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Dusche/WC. Heizung nicht in allen Räumen. Terrasse 15 m2. Terrassenmöbel. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Parkplatz Nr. 44 (überdacht). Bitte beachten: Nichtraucher-Unterkunft. VT-45639-CS
Zona Amplaries 4 km von centro: Komfortables Appartementhaus "Cala Blanca II - 1ª Linea". Sonnige Lage, 20 m vom Meer, direkt am Strand, Strasse zu überqueren. Zur Mitbenutzung: Garten, Schwimmbad (10 x 20 m, 70 - 230 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jul. - 30.Sep.). Kinderbecken, Aussendusche. Im Hause: Fahrstuhl. Öffentliche Parkplätze auf der Strasse. Lebensmittelgeschäft 300 m, Supermarkt 700 m, Restaurant, Bar, Café 500 m, Steinstrand 152 m, Grasstrand 100 m. Jugendgruppen nur auf Anfrage. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 16:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 200€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.