Ferienwohnung Baldri in Tossa de Mar
- Geschirrspüler
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Baldri", 3-Zimmer-Wohnung 70 m2 im 1. Stock. Geräumig, sehr zweckmässig und gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer 10 m2 mit Esstisch und Digital-TV. Ausgang zum Balkon. 1 Zimmer mit 3 Betten (90 cm, Länge 190 cm). 1 Doppelzimmer mit 1 franz. Bett (135 cm, Länge 190 cm). Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine). Dusche/WC. Keine Heizmöglichkeit. Balkonmöbel. Herrliche Sicht auf das Meer. Zur Verfügung: Waschmaschine, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Bitte beachten: geeignet für Familien Wohnung auf Strassenseite. TV nur ES. HUTG-006653
Gemütliches, komfortables Appartementhaus "Baldri". Oberhalb von del Restaurante Baldiri, im Ortszentrum von Tossa de Mar y en paseo mar, zentrale Lage, im Herzen der Stadt, 50 m vom Meer, vom Strand, Strasse zu überqueren. Treppenweg (20 Stufen) bis zum Haus. Öffentliches Parkhaus in 1 km, extra. Einkaufsgeschäft, Supermarkt 200 m, Restaurant, Bäckerei 100 m, Café 50 m, Fußgängerzone 50 m, Bushaltestelle. Wanderwege ab Haus 100 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Pueblo medieval de Tossa de mar 50 m, Waterworld Lloret de mar 14 km, Marinland Blanes 21 km. Bitte beachten: geeignet für Familien. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 16:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution
Menge: € / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.