Ferienhaus Nena Playa in Playa del Ingles
- Klimaanlage
- Grill
- Geschirrspüler
- Schwimmbad
- Terrasse
- Mikrowelle
- Fernseher
- Waschmaschine
"Nena Playa del Ingles", 5-Zimmer-Wohnung 140 m2. Komfortabel und gemütlich eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Esstisch und Digital-TV. 2 Zimmer, jedes Zimmer mit 1 franz. Bett und Klimaanlage. 1 Zimmer mit 1 x 2 Etagenbetten. Wohnküche (Backofen, Geschirrspüler, 3 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine) mit Esstisch, Essecke. 2 Duschen/WC. Grosse Terrasse. Terrassenmöbel, Gartengrill, Liegestühle. Sicht auf die Ortschaft. Zur Verfügung: Waschmaschine, Safe, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Bitte beachten: Nichtraucher-Haus. 2023-T10284
Einfache, komfortable Feriensiedlung "Casa Nena Playa del Inglés". Im Ortszentrum von Playa del Inglés, zentrale, belebte Lage. Zur Alleinbenutzung: Grundstück (eingezäunt), Schwimmbad eckig (10 x 3 m, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jan. - 31.Dez.). Aussendusche, Gartenmöbel, Grill. Im Hause: Klimaanlage. Einkaufsgeschäft, Supermarkt, Restaurant 300 m. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Flugplatz 30 km vom Haus. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Zimmerverteilung
Karten und Entfernungen
- San Valentin Y Terraflor Park:3505396m
- San Valentin Park:3505428m
- Supermercado Gordillo:3505319m
- Euro Nordic Medical Service:3505188m
- Las Gacelas:3505180m
Verfügbarkeit
Vergessen Sie nicht, Ihre Daten auszuwählen, um die richtigen Preise zu erhalten
Hausregeln
Zugelassene Jugendgruppen
Rauchen erlaubt
Haustiere erlaubt
Einchecken: 15:00:00
Auschecken: 10:00:00
Kaution (rückerstattbar)
Menge: 800€ / ReservierungStornierungsbedingungen
Sie können die Reservierung nicht kostenlos stornieren
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.