"Los Olivos de Capistrano", 3-Zimmer-Reihenhaus 121 m2. Geräumig und hell, zweckmässig und komfortabel eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Digital-TV, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zum Garten, zum Gartensitzplatz. Offene Küche (5 Kochplatten, Backofen, Geschirrspüler, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, elektrische Kaffeemaschine, Kombinationsmikrowelle). Ausgang zur Terrasse. Sep. WC. Obergeschoss: 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 200 cm), Bad/Dusche/WC, Klimaanlage und Warmluftheizung. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm, Länge 200 cm), Bad/Dusche/WC, Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. Grosser Gartensitzplatz. Terrassenmöbel. Sehr schöne Sicht auf das Meer, die Berge und das Schwimmbad. Zur Verfügung: Waschmaschine, Safe, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett, Haartrockner. Internet (DSL/LAN, gratis). VUT/MA/71348
Nerja: Schönes, komfortables Reihenhaus "Los Olivos de Capistrano", auf 2 Stockwerken. Sonnige Lage im Villenviertel, 1 km vom Meer, 1 km vom Strand. Zur Mitbenutzung: Garten, 2 Schwimmbäder (saisonale Verfügbarkeit: 23.Mar. - 31.Okt.). Ungleichmässige Schwimmbadform Dusche/WC im Poolbereich. Zur Alleinbenutzung: wunderschöner Garten zum Entspannen, Hof. Einkaufsgeschäft 314 m, Einkaufszentrum 24 km, Restaurant 52 m, Bäckerei, Café 50 m, Bushaltestelle "Para bus local" 150 m, Bahnstation "Málaga" 50 km, Sandstrand "Burriana" 1 km, Tauchzentrum 1 km. Sporthafen 17 km, Jacht-Hafen 17 km, Golfplatz (18 Loch) 24 km, Surfschule 15 km, Segelschule 17 km, Tennis 300 m, Sportzentrum 400 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Cuevas de Nerja, Torre del Mar, La Herradura, Malaga, Granada, Frigiliana. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Sierra Nevada. Wandergebiete: Sierra Almijara, Sierra Tejeda. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Be- und Entladen am Ferienhaus möglich.
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.