"Lily", 4-Zimmer-Wohnung 80 m2. Geräumig, zweckmässig und komfortabel eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Klimaanlage und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 2 Betten (90 cm, Länge 190 cm), Klimaanlage, Ventilator und Warmluftheizung. 1 Zimmer mit 1 Bett (150 cm, Länge 190 cm), Klimaanlage, Ventilator und Warmluftheizung. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 1 Doppelbett (150 cm, Länge 190 cm), Bad/WC, Klimaanlage, Ventilator und Warmluftheizung. Offene Küche (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikplatten, Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Tiefkühler, Grill, elektrische Kaffeemaschine) mit Durchreiche. Dusche/WC. Grosse Terrasse, kleine Terrasse. Terrassenmöbel, Gartengrill. Panoramasicht auf das Meer und die Berge. Zur Verfügung: Waschmaschine, Safe, Bügeleisen, Kinderhochstuhl, Babybett bis 2 Jahre, Haartrockner. Internet (Wireless LAN, gratis). Geeignet für Familien. 1 kleines Haustier/Hund erlaubt. VUT/MA/70111
Gemütliches, komfortables Appartementhaus "Lily". Im Villenviertel, 1 km vom Meer, 1 km vom Strand, Richtung Süden. Zur Mitbenutzung: Schwimmbad nierenförmig (15 x 5 m, 110 - 180 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Apr. - 31.Okt.). Aussendusche, Terrasse, Gartenmöbel, Grill. Einkaufsgeschäft 1.5 km, Lebensmittelgeschäft 1.5 km, Supermarkt 1.5 km, Einkaufszentrum 20 km, Restaurant 1.5 km, Bäckerei 1.5 km, Café 1.5 km, Fußgängerzone 2 km, Fahrradverleih 2 km, Biergarten 2 km, Tauchzentrum 2 km. Sporthafen 18 km, Jacht-Hafen 18 km, Golfplatz (18 Loch) 23 km, Surfschule 18 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Nerja 3.5 km, Frigiliana 6 km, Torrox 10 km, Almuñecar 23 km, La Herradura 17 km, Torre del Mar 16 km. Bekannte Skigebiete sind gut erreichbar: Sierra Nevada 70 km. Wandergebiete: Sierra Tejeda, Sierra Alpujares, Las Alpujarras. Bitte beachten: Fahrzeug empfohlen. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Be- und Entladen am Ferienhaus möglich.
Touristensteuer
Bevor Sie reisen, beachten Sie bitte, dass Unterkünfte möglicherweise einer Tourismusabgabe unterliegen, die direkt an die Unterkunft zu zahlen ist. Diese Steuern werden in der Regel pro Person und Nacht erhoben, bis zu einem Maximum an Nächten, wie es das anwendbare Recht vorschreibt.